10 – 13 April 2025
Messegelände Köln

AKKREDITIERUNG 

10 – 13 April 2025
Messegelände Köln

Du möchtest als Journalist, Blogger oder Fotograf von der FIBO berichten?

In unseren Akkreditierungsrichtlinien erfährst Du, welche Legitimationsnachweise erforderlich sind.

Wir freuen uns über dein Interesse und stehen bei Fragen gerne zur Verfügung.


Wer erhält eine Presseakkreditierung?

Eine Akkreditierung zur FIBO 2025 erhalten ausschließlich Journalisten, Blogger und Fotografen, die

  • die Messe zum Zweck der redaktionellen Berichterstattung besuchen und einen direkten Bezug zu den Themen der FIBO nachweisen;
  • im Auftrag von Medien arbeiten, die in den Branchen Fitness, Wellness oder Gesundheit etabliert sind;
  • ·für Tageszeitungen, Zeitschriften, Presseagenturen, Rundfunk, Online-Magazine, Blogs, YouTube-Channels über die Messe berichten.

Und wer nicht?

  • Personen, die keinen redaktionellen Bezug zu den Themen der Messe nachweisen können;
  • Mitarbeiter aus Presse-, Marketing- und Anzeigenabteilungen von Verlagen und Unternehmen;
  • Begleitpersonen.

Wie kann die journalistische Tätigkeit nachgewiesen werden?

Als Nachweis werden anerkannt:

  • Namensartikel mit Bezug zur aktuellen Messe, die zum Zeitpunkt der Veranstaltung nicht älter als sechs Monate sind;
  • Das Impressum eines Mediums mit Bezug zur aktuellen Messe, das dich als Redakteur/in, ständige/n redaktionelle Mitarbeiter/in oder Autor/in nennt, und das zum Zeitpunkt der Veranstaltung nicht älter als drei Monate ist;
  • Der schriftliche Auftrag einer Voll-Redaktion mit Bezug zur aktuellen Messe;
  • Der höchstens sechs Monate alte Beleg, dass du für Schülerzeitungen arbeitest.

Reicht ein Presseausweis als alleiniger Nachweis aus?

Nein. Die alleinige Vorlage eines gültigen Presseausweises ist als Nachweis für eine Akkreditierung zur FIBO leider nicht ausreichend.


Besteht ein Anspruch auf Akkreditierung?

Bei Nichterfüllung der Voraussetzungen, unvollständig ausgefüllten Anträgen oder fehlenden Belegen behält sich die Presseabteilung der FIBO vor, einen Antrag auf Akkreditierung abzulehnen, ohne dafür einen Grund nennen zu müssen.


Welche Regelungen gelten für Fotografen?

  • Fotos dürfen ausschließlich zum Zweck der journalistischen Berichterstattung angefertigt werden. Jede darüberhinausgehende kommerzielle Verwertung ist ausgeschlossen.
  • Das Material darf nicht zur Bebilderung und Bewerbung von anderen Veranstaltungen als der FIBO verwendet werden.
  • Der Fotograf trägt dafür Sorge, dass die Persönlichkeitsrechte von Privatpersonen nicht verletzt werden.

Welche Regelungen gelten für Videoaufnahmen?

  • Filmen ist lediglich im Rahmen der journalistischen Berichterstattung erlaubt. Jede darüberhinausgehende kommerzielle Verwertung ist ausgeschlossen.
  • Videoaufnahmen von Ausstellern sind nach Rücksprache mit der FIBO gestattet.
  • Bei allen Beiträgen muss die FIBO als Veranstalter genannt werden.
  • Die Live-Übertragung von Veranstaltungen bzw. Veranstaltungsteilen ist generell untersagt. Ausnahmen müssen mit der FIBO abgesprochen werden (z.B. Live Ankündigungen)
  • Der Kameramann / der Produzent hat dafür Sorge zu tragen, dass die Persönlichkeitsrechte von Privatpersonen nicht verletzt werden.

Welche Regelungen gelten für Content Creator?

Du hast nicht nur ein echtes Talent für die Content-Erstellung, sondern kannst andere Menschen auch mit deiner Leidenschaft und Motivation begeistern? Dann bist du bei der FIBO genau richtig! Werde jetzt Teil der FIBO 2025 und akkreditiere dich als Content Creator.

Als Content Creator der FIBO erhältst du folgende Vorteile:

-        kostenfreier Zutritt zur FIBO 2025 über alle vier Messetage

-        Zugang zur begehrten Creators Lounge, inkl. Snacks & Drinks

-        Exklusive Goodie-Boxen mit Samples der Aussteller

-        Die Möglichkeit zur aktiven Teilnahme am größten Netzwerk der Fitness- und Gesundheitsbranche